Erklärt! Energieausweis

5. April 2019

Als Eigentümer einer Immobilie benötigen Sie einen Energieausweis, wenn Sie einen Verkauf oder eine Vermietung planen. Sobald es an die Immobilienübergabe geht, sind Sie verpflichtet, den Ausweis Ihrem Käufer zu überlassen und auch Ihrem Mieter eine Kopie davon zu übergeben. Es gilt sogar – kein Notartermin ohne gültigen Energieausweis.

Brauchen alle Gebäude einen Energieausweis?

Vom Grundsatz her ja. Wird ein Gebäude oder eine Wohnung gebaut, verkauft oder wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, so muss ein Energieausweis ausgestellt werden. In einigen Fällen ist der Energieausweis auch im Falle einer energetischen Gebäudesanierung erforderlich, so z.B. wenn der Energiebonus für die energetische Sanierung in Anspruch genommen wird.

Energieausweise im Kurzüberblick

Bei den Energieausweisen kann zwischen verschiedenen Verfahren gewählt werden. Je nach Alter und energetischem Zustand des Gebäudes bzw. je nachdem für was der Energieausweis benötigt wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten um in den Besitz eines Energieausweises zu kommen.

Altbauten mit hohem Energieverbrauch

Für Gebäude, welche vor 1991 erbaut wurden, einen hohen Energieverbrauch aufweisen und an denen keine wesentlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen vorgenommen wurden, ist der Erstellung eines vereinfachten Zertifizierungsprotokolls möglich, wobei ein Kostenbeitrag von 183 Euro an die Klimahausagentur zu entrichten ist. Nach Überprüfung der Unterlagen stellt die Klimahausagentur den Energieausweis des Gebäudes in Klasse G aus. Dieser Ausweis kann lediglich für das gesamte Gebäude beantragt werden, setzt also voraus, dass alle Miteigentümer damit einverstanden sind.

Vereinfachter Energieausweis (APE)

Wer hingegen nur für seine eigene Wohnung einen Ausweis haben will, muss sich von einem dazu befähigten Techniker einen vereinfachten Energieausweis (APE) erstellen lassen. Dieser vereinfache Energieausweis gilt für Wohnungen aller Energieklassen.

Klimahaus-Zertifizierung

Die komplette Klimahauszertifizierung muss im Falle eines Neubaues und bei Inanspruchnahme des Energiebonus (ex. Kubaturbonus) zur energetischen Gebäudesanierung erstellt werden. Neben der Klimahausberechnung, welche von einem in Berufsalbum eingetragenen Techniker Architekt, Geometer, Ingenieur, …) erstellt wird, sind zusätzlich eine Vielzahl von Dokumenten und Unterlagen für die Zertifizierung der Klimahausagentur vorzulegen, wie z.B. detaillierte Zeichnungen, technischen Daten und Unterlagen, Fotodokumentation, Luftdichtheitstest, Konformitätserklärung KlimaHaus, usw.

Rechtlicher Hinweis

Bei Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages für ein Gebäude oder eine Wohnung muss also ein Energieausweis vorliegen bzw. eine entsprechende Erklärung im Vertrag abgegeben werden. Ist kein Ausweis vorhanden und wird keine Erklärung abgegeben ist eine Strafe zwischen 1.000 und 18.000 Euro zu entrichten.

Gültigkeitsdauer

Der Klimahausausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum und muss bei jedem Eingriff, der die Energieeffizienz wesentlich ändert, aktualisiert werden. Haben keine größeren Bauarbeiten stattgefunden, so kann der Eigentümer den Klimausweis vor Ablauf der Frist durch Abgabe einer Eigenklärung, welche auch an die KlimaHausAgentur übermittelt werden muss, um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Kosten

Vor Beauftragung eines befähigten Technikers sollte man sich einen Kostenvoranschlag für die Erstellung der Klimahaus-Zertifizierung bzw. den vereinfachten Energieausweis (APE) einholen. Wird das Gebäude als KlimaHaus Nature eingestuft, so kommen weitere Kosten hinzu und zudem dürfen bei einem Neubau die Kosten für den Luftdichtheitstest nicht vergessen werden. Zusätzlich werden von Seiten der Klimahausagentur Kosten für die Zertifizierung eingehoben

Für unseren Kunden und auf deren Wunsch hin kümmern selbstverständlich wir uns um die Erstellung des richtigen Energieausweises und holen dafür vorab einen unverbindlichen Kostenvoranschlag bei einem befähigten Techniker ein.