Erklärt! Fachpläne …

3. Oktober 2019

… und ihre Auswirkungen

Wenn ein Grundstück oder eine Bestandsimmobilie zum Verkauf angeboten wird, muss zuerst einmal geprüft werden, was überhaupt verwirklicht werden kann. Denn das Potenzial einer Immobilie genau zu kennen, ist das „A“ und „O“ des erfolgreichen Verkaufs oder Ankaufs. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Erweiterung eines älteren Wohngebäudes aufgrund der geltenden Gesetzesbestimmungen häufig völlig problemlos möglich ist. Auf diese Weise wird eine kleinere Immobilie, die gute Möglichkeiten zum Ausbau bietet, auch für den gehobenen Käufermarkt interessant.

Nun aber der Reihe nach…

Bauleitplan

Zuallererst muss geprüft werden, wo das Grundstück bzw. das Haus laut geltenden Bauleitplan liegt. Dann wird man sich die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen genau anschauen. Der Bauleitplan wird alle 10 Jahre von der Gemeinde genehmigt und definiert für diesen Zeitraum die räumliche Entwicklung des Gemeindegebietes. Abänderungen des Bauleitplanes erfordern die Genehmigung durch die Gemeinde und Landesregierung und das Genehmigungsverfahren unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben.

Durchführungs- bzw. Wiedergewinnungsplan

Schließlich gibt es für Teile des Gemeindegebietes auch noch Durchführungspläne bzw. Wiedergewinnungspläne. Diese werden aus den Bauleitplänen der Gemeinde heraus entwickelt, um die bauliche Entwicklung und Ordnung im Gemeindegebiet zu steuern. Es geht dabei nicht nur um Stilvorgaben, sondern auch um den Schutz von Einzelinteressen. So wird z.B. die mittlere Gebäudehöhe festgelegt und dadurch kann vermieden werden, dass „Hochhäuser“ die umliegenden Grundstücke von Einfamilienhäusern verschatten. Sollte es zu einem Grundstück/Haus einen solchen Durchführungsplan bzw. Wiedergewinnungsplan geben, so ist ein Gang zur Gemeinde unumgänglich. Nur so kann geklärt werden, ob und in welcher Weise das bestehende Haus erweitert oder ob das Gebäude ganz durch einen Neubau ersetzt werden und wie ein Grundstück baulich verwertet werden darf. Die Pläne bestehen aus einem beschreibenden Textteil und einem oder mehreren Planwerken, in denen die Festlegungen grafisch dargestellt sind.

Landschaftsplan

Im Landschaftsplan werden alle geschützten Gebiete und Objekte für eine Gemeinde erfasst, so werden in diesem Plan unter anderem die Naturdenkmäler, die Bannzonen, die Landschaftsschutzgebiete, Biotope, Naturparke usw. festgeschrieben. Während sich die Bauleitplanung schwerpunktmäßig mit der Siedlungsentwicklung beschäftigt, bezieht sich der Landschaftsplan vorwiegend auf die freien Landschaftsbereiche.

Gefahrenzonenplan

Schlussendlich darf man nicht vergessen, in den Gefahrenschutzzonenplan der Gemeinde Einsicht zu nehmen, welcher maßgeblichen Einfluss auf die Verbaubarkeit eines Grundstückes bzw. Erweiterung von Wohnhäusern hat. Nur wenn ein niedriges oder mittleres Risiko gewährleistet wird, sind Neubauten überhaupt zulässig. Bestehende Gebäude in Zonen mit hohem Risiko (rote Zone) bleiben zwar erhalten und können auch instandgehalten werden; eine Erweiterung ist allerdings nicht möglich.

Nur wer all die Fachpläne genau prüft, weiß schließlich wieviel Kubikmeter verbaut bzw. erweitert werden dürfen, wieviel Mindestabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten ist, ob eine traditionelle Bauweise vorgeschrieben ist, die mittlere Gebäudehöhe bzw. die Geschosszahl, usw.

Die Südtiroler Landesverwaltung stellt den Bürgern verschiedenste Anwendungen zur Darstellung der einzelnen Fachpläne zur Verfügung (hier geht es zur entsprechenden Seite der Autonomen Provinz Bozen).

Und nun zu Ihnen

Wie man sieht, ist es bei einem Hauskauf/-verkauf bzw. einem Grundstückkauf/-verkauf zuerst mal wichtig, die Potenziale zu erheben. Wir unterstützen Sie gerne beim Übersetzen des „Architektenlateins“, das in so manchen Fachplan zu stehen scheint. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!