Januar 2019 - Wohnart Immobilien

Erklärt! Art. 79…

Konventionierter Wohnbau Wer kennt sie nicht: Die Bindung des konventionierten Wohnbaues im Sinne des Art.79 des Landesraumordnungsgesetzes Nr. 13/1997 (LROG)? Viele von uns sind verunsichert, wenn sie das Wort Bindung hören und gemäß dem Motto „Drum prüfe wer sich ewig binde…“ möchten wir versuchen, ein bisschen Klarheit in die Sache zu bringen: Was sagt das Gesetz? Konventionierung bedeutet, dass die Wohnung von Personen für den ständigen eigenen Wohnbedarf besetzt werden müssen, die zum Zeitpunkt der…

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